Ihre BDO-Registrierung für Polen.
Ohne Papierkram, ohne PLN-Rechnungen.
EPR GO übernimmt die komplette Verpackungs-Compliance für Ihr Polen-Geschäft — ob Sie nach Polen verkaufen oder dort nur lagern und ins Ausland versenden. Registrierung, Jahresmeldung und Behördengebühren, gebündelt in einer einzigen Rechnung in Euro.
- Eine Rechnung in Euro
- Keine Mindestlaufzeit
- Kein Anwalt nötig
- BDO-Registrierung in Polen
- Jährliche Verpackungsmeldung
- Eine Rechnung in Euro für alles
- Eigene Experten als Ansprechpartner in Polen
- Laufende Fristen-Überwachung
Warum EPR-Compliance in Polen schwierig ist
Eine eigene Behörde, ein eigenes Portal, feste Fristen und eine eigene Gebührenstruktur — komplett auf Polnisch. Wachsende Regulierung und bürokratische Hürden machen es nicht einfacher. Wer das manuell verwaltet, hat schnell einen Nebenjob.
Nur auf Polnisch, nur online
Die BDO-Registrierung läuft ausschließlich elektronisch, auf Polnisch, über ein Behördenportal mit polnischer E-Signatur — für die meisten deutschen Händler ohne Unterstützung kaum machbar.
Sehr hohe Bußgelder möglich
Wer sich nicht rechtzeitig registriert oder Fristen verpasst, riskiert nach polnischem Recht empfindliche Bußgelder — verhängt vom zuständigen Umweltinspektorat.
Andere Anbieter binden Sie
Viele Anbieter verlangen Rechnungen in polnischer Währung und binden Sie vertraglich über mehrere Jahre.
So funktioniert's
Vier Schritte von der Einschätzung bis zur laufenden Betreuung.
Sagen Sie uns, was und wie viel Sie nach Polen verkaufen. Wir sagen Ihnen genau, welche Pflichten für Sie gelten.
Wir übernehmen Ihre BDO-Registrierung bei der zuständigen Behörde — inklusive Vollmacht und Papierkram.
Wir bereiten Ihre Jahresmeldung und die Amtsgebühren vor und reichen alles fristgerecht ein.
Sie bekommen rechtzeitig Bescheid, bevor Fristen anstehen — und Ihre BDO-Nummer als Nachweis für Amazon & Co.
Für wen ist EPR GO gemacht?
Gebaut für Händler, die verkaufen wollen — nicht polnische Behördenportale verwalten.
- Deutsche Online-Händler, die nach Polen verkaufen oder dort ein Warenlager haben (z. B. FBA)
- Von der ersten Registrierung bis zur laufenden Betreuung größerer Verpackungsmengen
- Wer eine unkomplizierte Lösung ohne Mindestlaufzeit sucht
Finden Sie heraus, was für Sie gilt
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen — wir sagen Ihnen, welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten.
Sonderfall oder größeres Volumen?
Verkaufen Sie deutlich mehr als 1.000 kg, auch außerhalb von Amazon, oder betreffen Sie Sonderfälle wie Elektrogeräte, Batterien oder Pfand? Schreiben Sie uns direkt — wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Anwalt für die BDO-Registrierung?
Nein. Es handelt sich um einen administrativen Vorgang, den wir für Sie übernehmen.
Was passiert, wenn ich weniger als 1.000 kg Verpackung im Jahr nach Polen verkaufe?
In diesem Fall kann eine Befreiung von der Produktgebühr (De-minimis-Regelung) beantragt werden — das prüfen und übernehmen wir für Sie.
In welcher Währung zahle ich?
In Euro. Sie erhalten eine Rechnung von uns, unabhängig davon, welche Gebühren in Polen tatsächlich anfallen.
Wie lange bin ich gebunden?
Es gibt keine Mindestlaufzeit über das laufende Leistungsjahr hinaus — Sie können jeweils zum Ende eines Leistungsjahres kündigen.
Wie schnell bekomme ich meine BDO-Nummer?
Das hängt von der Bearbeitungszeit der zuständigen polnischen Behörde ab. Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen kümmern wir uns umgehend um die Einreichung.
Ich lagere nur in Polen und verkaufe woanders — muss ich trotzdem etwas tun?
Ja. Die BDO-Nummer und die Jahresmeldung sind auch dann nötig, auch wenn Verpackungen, die Sie nachweislich aus Polen ins Ausland versenden, nicht in die Produktgebühr einfließen.