Die BDO Pflicht Polen hängt für viele Händler an einer einzigen Zahl: 1.000 kg Verpackung im Jahr. Wer darunter bleibt, sei nicht betroffen — so lautet die verbreitete Lesart. Sie ist falsch, und der Irrtum kann in beide Richtungen teuer werden.
Was die Schwelle tatsächlich regelt
Die Grenze von 1.000 kg pro Kalenderjahr entscheidet nicht darüber, ob Sie in Polen Pflichten haben, sondern darüber, welche Kosten auf Sie zukommen. Sie betrifft ausschließlich die Produktgebühr, also den Betrag, der sich nach der in Verkehr gebrachten Verpackungsmenge berechnet. Wer im Jahr unter 1.000 kg bleibt, kann sich von dieser Gebühr befreien lassen. Das ist die sogenannte De-minimis-Regelung.
Was die Schwelle dagegen nicht berührt, sind die beiden Pflichten, die den meisten Aufwand verursachen: die Registrierung selbst und die jährliche Meldung.
Registrierung und Meldung gelten ab dem ersten Kilogramm
Die BDO ist Polens zentrales Register für Produkte, Verpackungen und Abfallwirtschaft. Wer Verpackungen auf den polnischen Markt bringt, muss dort eingetragen sein, unabhängig von der Menge. Betroffen sind zwei Fälle: der Verkauf an polnische Endkunden und die Lagerung in Polen, etwa über Amazon FBA. Auch wer ausschließlich in Polen lagert und von dort ins Ausland versendet, braucht die Nummer.
Dazu kommt die jährliche Meldung der tatsächlich versendeten Mengen. Auch sie entfällt nicht, wenn Sie unter der Schwelle liegen. Im Gegenteil: Sie ist die Grundlage dafür, dass die Befreiung überhaupt greifen kann. Amazon verlangt die BDO-Nummer seit dem 12. August 2026 von jedem betroffenen Händler. Wer ohne Registrierung in Polen tätig ist, riskiert nach polnischem Recht ein Bußgeld zwischen 1.000 und 1.000.000 PLN, verhängt vom zuständigen Umweltinspektorat.
Die Befreiung kommt nicht von allein
Der zweite verbreitete Denkfehler: Viele gehen davon aus, die Befreiung greife automatisch, sobald die Menge unter 1.000 kg liegt. Das ist nicht der Fall. Sie muss beantragt werden, und die gemeldeten Mengen müssen korrekt sein. Wird beides versäumt, bleibt die Produktgebühr bestehen, obwohl sie rechtlich vermeidbar gewesen wäre.
Praktisch bedeutet das: Ein Händler mit 300 kg Verpackung im Jahr zahlt entweder nichts an Produktgebühr, weil der Antrag gestellt wurde, oder er zahlt, weil niemand daran gedacht hat. Der Unterschied liegt nicht in der Menge, sondern allein darin, ob der Antrag gestellt wurde.
Ab 1.000 kg kommt eine weitere Pflicht dazu
Wer die Schwelle überschreitet, für den ändert sich die Lage spürbar. Zusätzlich zu Registrierung und Meldung wird in der Praxis ein Vertrag mit einer polnischen Verwertungsorganisation nötig, die die Recyclingquoten übernimmt. Das ist der Punkt, an dem aus einer überschaubaren Jahrespflicht ein laufender Kostenblock wird.
Deshalb lohnt es sich, die eigenen Mengen sauber zu ermitteln statt sie zu schätzen, gerade in der Nähe der Schwelle. Ein zu hoch angesetztes Gewicht kostet unnötig Geld, ein zu niedriges bringt die Meldung in Schieflage.
Ob Sie über oder unter der Schwelle liegen und was daraus folgt, lässt sich in wenigen Minuten klären: Unser Express-Check fragt drei Dinge ab und sagt Ihnen, welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten. Im Basic-Paket sind der De-minimis-Antrag für Mengen bis 1.000 kg und die jährliche Meldung enthalten.
Quellen
- Ustawa z dnia 13 czerwca 2013 r. o gospodarce opakowaniami i odpadami opakowaniowymi (polnisches Verpackungsgesetz), Dz.U. 2013 poz. 888, ISAP — Produktgebühr, 1.000-kg-Schwelle, De-minimis-Befreiung
- Ustawa z dnia 14 grudnia 2012 r. o odpadach, Art. 194 (polnisches Abfallgesetz), Dz.U. 2013 poz. 21, ISAP — Bußgeldrahmen 1.000 bis 1.000.000 PLN
- BDO: Zasady rejestracji — Grundsätze der Registrierung, Ministerium für Klima und Umwelt (abgerufen 23.09.2026)
- Amazon: Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (abgerufen 23.09.2026)
